Keine Daten geladen. Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung
Titel
RVG Rechner
Gebühren berechnen
Seit dem 01.07.1994 ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten. Dieses regelt die gesetzlichen Anwaltsgebühren, sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Für die außergerichtliche Vertretung fällt z.B. die "Geschäftsgebühr" bei einem durchschnittlichen Aufwand von 1,5 an.
Bei einer gerichtlichen Vertretung muß i.d.R. mit einer 1,3 Verfahrens- und einer 1,2 Termingebühr gerechnet werden (jeweils zzgl. Auslagen und MwSt.).
Betrachten Sie die durch den Rechner ermittelten Ergebnisse als Näherungswerte.
Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungsdaten kann nicht übernommen werden.
Wir benennen Ihnen gerne das exakte Kostenrisiko in einem persönlichen Gespräch.